Geschäftsbedingungen
§ 1 Nachweistätigkeit/Provisionsanspruch
Wird durch unsere direkte oder mitursächliche Nachweistätigkeit ein Vertrag geschlossen, ist der Anspruch auf die
Vermittlungsprovision bereits gerechtfertigt.
Nach Abgabe eines Angebotes und/oder während aufgenommener Verhandlungen halten wir uns für den Auftraggeber und
Angebotsempfänger ständig vermittlungsbereit.
Der Anspruch auf Vermittlungsprovision bleibt auch dann bestehen, wenn der geschlossene Vertrag wirksam angefochten
wird, nichtig ist, eine Partei vom Vertrag zurücktritt oder die Wandlung erklärt, der Vertrag ganz oder teilweise nicht
durchgeführt wird.
§ 2 Provisionssätze
Die Vermittlungsprovision entspricht den in Nordrhein-Westfalen üblichen Sätzen, ist fällig mit Vertragsabschluss; bzw.
Beurkundung und sofort zahlbar. Die Provision beträgt – soweit nicht anders vereinbart:
1. Kauf und Verkauf von Grundbesitz:
berechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis – vom Käufer wie auch vom Verkäufer je 3,57%.
2. Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligung an Unternehmen:
berechnet vom Vertragswert – vom Käufer wie auch vom Verkäufer je 3,57%.
3. Erbbaurecht, berechnet vom Grundstückswert und bestehenden Aufbauten:
vom Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten – vom Käufer wie auch vom Verkäufer je 3,57%.
4. Vermietungen:
Bei Wohnungen oder Häusern werden dem Auftraggeber (Anbieter bzw. Suchender) 2,38 Monatskaltmieten und
bei Gewerbeobjekten dem Mieter 2,38 Monatskaltmieten berechnet.
Die vorgenannten Provisionssätze verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 3 Vorkenntnis
Ist ein angebotenes Objekt bereits bekannt, so ist dies innerhalb von 5 Tagen nach Absendung des Angebotes, bzw. nach
mündlicher oder telefonischer Information über das Objekt unter Angabe der Quelle, schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die
Mitteilung der Vorkenntnis nicht frist- und formgerecht, dann ist eine Berufung auf Vorkenntnis unzulässig. Die
Maklerprovision ist dann auch bei Vorkenntnis fällig.
§ 4 Angebotsangaben
Unsere Angebote sind nach Auskünften des Auftraggebers aufgestellt. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch
ohne die Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Bei Gewerbeobjekten können wir keine Gewähr für die Erreichung der wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele übernehmen.
Jedes Angebot ist freibleibend und unverbindlich.
§ 5 Verbot der Weitergabe
Das Angebot ist für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe des Angebotes an Dritte, ohne unsere schriftliche
Zustimmung, haftet der Empfänger des Angebotes für alle Schäden, die uns entstehen.
§ 6 Direkte Verhandlung/Auskunftspflicht
Wenn durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit die Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist
auf uns Bezug zu nehmen und der Inhalt der Verhandlungen unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
Nach Vertragsabschluss hat der Auftraggeber und Empfänger des Angebotes auf unser Verlangen den Vertragspartner
bekannt zu geben und uns eine Vertragsabschrift zu überlassen.
§ 7 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des zulässigen Bad Oeynhausen
§ 8 Schlussbestimmungen
Sollten diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
Bestimmungen als Ganzes oder einzelne Teile nicht berührt, vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu
ergänzen, die den damit verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich ersetzt.
Stand 01.07.2022 Immobilien Nagel GmbH